Ladungssicherungs-vorschriften...
Wie war das noch gleich?

Ein Thema, das in der Transportbranche die Gemüter stark beschäftigt, ist die Ladungssicherung

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Ladungssicherungs-vorschriften

Innerhalb Europas gab es früher zwischen den Ländern große Unterschiede in Bezug auf Normen und Gesetze zur Ladungssicherung. Deshalb wurde in der EU beschlossen, dies in EN-Normen zu regeln, damit mehr Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit im Bereich Sicherheit gewährleistet ist. Die Norm wurde 2000 entwickelt und trat am 1. Januar 2004 in Kraft.

Um jedem Land die Gelegenheit zu geben, diese Norm auf nationaler Ebene so einzuführen, dass nicht das gesamte „ältere“ Transportmaterial sofort angepasst werden musste, wurde ein Zeitrahmen von 10 Jahren für den Abbau vorgesehen. So wurde ein allmählicher Übergang erreicht.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass seit dem 1. Januar 2014 alle EU-Staaten zur Erfüllung diese Norm verpflichtet sind.

In Europa sind drei Normen von großer Bedeutung:

  1. EN 12640: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur üterbeförderung. Mindestanforderungen und Prüfung
  1. EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen 
    Berechnung von Sicherungskräften
    EN 12195-2: Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen
    Zurrgurte aus Chemiefasern 

    EN 12195-3: Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen
    Zurrketten
  1. 3- VDI 2700 (Dld)
    Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    Großraum- und Schwertransporte

Voraussetzungen in bezug auf ladung

Beim Befahren von Straßen können vier Arten von Kräften auf die Ladung wirken. Deshalb hat die Ladung nach den EN-Normen so gesichert zu sein, dass sie diesen Kräften standhält.

  • In Fahrtrichtung: Höchstens 0,8 FG = 80 Prozent des Ladungsgewichts
  • In seitlicher Richtung: Höchstens 0,5 FG = 50 Prozent des Ladungsgewichts
  • In rückwärtiger Richtung: Höchstens 0,5 FG = 50 Prozent des Ladungsgewichts