Haben
Sie Fragen?
Ladungssicherungs-vorschriften
Innerhalb Europas gab es früher zwischen den Ländern große Unterschiede in Bezug auf Normen und Gesetze zur Ladungssicherung. Deshalb wurde in der EU beschlossen, dies in EN-Normen zu regeln, damit mehr Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit im Bereich Sicherheit gewährleistet ist. Die Norm wurde 2000 entwickelt und trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
Um jedem Land die Gelegenheit zu geben, diese Norm auf nationaler Ebene so einzuführen, dass nicht das gesamte „ältere“ Transportmaterial sofort angepasst werden musste, wurde ein Zeitrahmen von 10 Jahren für den Abbau vorgesehen. So wurde ein allmählicher Übergang erreicht.
Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass seit dem 1. Januar 2014 alle EU-Staaten zur Erfüllung diese Norm verpflichtet sind.
In Europa sind drei Normen von großer Bedeutung:
- EN 12640: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur üterbeförderung. Mindestanforderungen und Prüfung
- EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Berechnung von Sicherungskräften
EN 12195-2: Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen
Zurrgurte aus Chemiefasern
EN 12195-3: Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen
Zurrketten
- 3- VDI 2700 (Dld)
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Großraum- und Schwertransporte
Voraussetzungen in bezug auf ladung
Beim Befahren von Straßen können vier Arten von Kräften auf die Ladung wirken. Deshalb hat die Ladung nach den EN-Normen so gesichert zu sein, dass sie diesen Kräften standhält.
- In Fahrtrichtung: Höchstens 0,8 FG = 80 Prozent des Ladungsgewichts
- In seitlicher Richtung: Höchstens 0,5 FG = 50 Prozent des Ladungsgewichts
- In rückwärtiger Richtung: Höchstens 0,5 FG = 50 Prozent des Ladungsgewichts

Voraussetzungen in bezus auf transportmaterial
Um diese Bedingungen erfüllen zu können, muss das verwendete Transportmaterial natürlich ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen. Sie sind in der Norm EN 12640 festgelegt. Kurz zusammengefasst zielt diese Norm darauf ab, dass genügend Zurrpunkte im Auflieger vorhanden sein müssen, um die gesamte Zuladung des Fahrzeugs ausreichend sichern zu können.
Ein Fahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 12 t muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Belastbarkeit des Zurrpunkts muss mindestens 2 t betragen.
- Der erste Zurrpunkt darf höchstens 500 mm von der Stirnwand entfernt sein und der letzte Zurrpunkt höchstens 500 mm von der Rückseite.
- Der Abstand zwischen den dazwischenliegenden Zurrpunkten darf höchstens 1.200 mm betragen (über den Achsen höchstens 1.500 mm).
- Mit den Zurrpunkten muss ein Zurrwinkel zwischen Zurrmittel und Ladefläche von mindestens 30° erzielt werden können.
In der Praxis bedeutet dies, dass in einem Sattelauflieger mit einer Ladeflächenlänge von 13.600 mm nach der EN-Norm 22 Zurrpunkte vorhanden sein müssen.
(13.600 mm – 1.000 mm (2x 500 mm) = 12.600 mm: 1.200 mm = 10,5 Zurrpunkte auf jeder Seite)
Natürlich ist es von großem Vorteil, wenn die Zurrpunkte in einem Sattelauflieger auch TÜV-zertifiziert sind. Dann muss der Fahrer bei einer Kontrolle dem Kontrolleur nur sein Zertifikat vorlegen und es ist keine Diskussion über die Eignung oder Nichteignung von Zurrpunkten erforderlich. Außerdem ist es von großem Vorteil, wenn auch das Randprofil, die Stirnwand und Mittel für eine formschlüssige Ladungssicherung wie Anschlagböcke und Rungen zertifiziert sind.
Voraussetzungen in bezus auf zurrmaterial
Wenn all dies gut geregelt ist, müssen natürlich auch der EN-Norm entsprechende Zurrgurte und -ketten verwendet werden. Für das Sicherungsmaterial sind die nachstehenden EN-Normen von Bedeutung:
- EN 12195-2 Zurrgurte
- EN 12195-3 Zurrketten
Dies bedeutet beispielsweise, dass Zurrgurte und -ketten zu jedem Zeitpunkt mit einem lesbaren Etikett versehen sein müssen. Die (Weiter-)Verwendung neuer (selbst noch unbenutzter) Zurrgurte mit abgerissenem Etikett ist gesetzlich nicht gestattet!
Außerdem muss beispielsweise bei Ketten die Kraft berücksichtigt werden, der eine Kette standhalten darf/kann. Wenn in einem Sattelauflieger Zurrpunkte vorhanden sind, die höchstens 10 t standhalten können, ist es natürlich nicht sinnvoll, dort 16-Tonnen-Ketten einzusetzen. Denn die Kontrollstellen gehen in Berechnungen immer von der schwächsten Stelle aus und das ist bei diesem Beispiel der 10-Tonnen-Zurrpunkt.
Voraussetzungen in bezug auf den fahrer
Ein letzter wichtiger Aspekt ist, dass der Fahrer weiß, welche Anforderungen sein Material erfüllen muss und wie er die Ladung nach den gesetzlichen Vorschriften zu sichern hat. Zu diesem Thema gibt es einige Kurse, die auch beim Code 95 angerechnet werden. Für die Ladungssicherung gibt es zwei Kursvarianten, und zwar den Kurs der auf „Normaltransport“ (Tautliner, Kühler) ausgerichtet ist, und den Kurs, der auf Ladungssicherung im Spezialtransport abzielt. Welcher Kurs die höchste Relevanz hat, ist also von der Transportsparte abhängig.